Rahmenparameter
Schweigepflicht
Das Institut Menschenblick - Melanie Ganster setzt die Privatsphäre ihrer Klienten und das gegenseitige Vertrauen an höchster Stelle. Zudem besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Schweigepflicht, welche auch in Artikel 3 der Berufsordnung für Heilpraktiker geklärt ist und an die ich gebunden bin. Die Verschwiegenheitspflicht gilt gegenüber Dritten sowie für öffentliche Einrichtungen, Versicherungen, Arbeitgebern, Behörden etc. . Eine Behandlung wie auch generell der Kontaktgesuch sind daher stets anonym gegenüber Dritten.
Ablauf und Setting
Ich gehe menschenzentriert vor. Zu Beginn steht das Kennenlernen und die Orientierung, in der Sie prüfen können ob das Umfeld und die Leistung für Sie stimmig sind und für Sie passen. Hierbei lege ich Wert auf Transparenz und Fairness, das Erstgespräch ist demnach kostenvergünstigt und Sie wissen vor Beginn einer Zusammenarbeit was die Zusammenarbeit beinhalten kann und welche Rahmenparameter (Kosten, Zeitaufwand, etc.) bestehen. Ein Termin für ein Erstgespräch kann i.d.R. innerhalb von ein bis dreiWochen vereinbart werden, in dringenden Fällen natürlich auch kurzfristig, sprechen Sie mich bei dringenden Fällen gerne an. Eine Psychotherapie oder Beratung / Behandlung / Leistung kann sich direkt an das Erstgespräch anschließen. Das Erstgespräch ist wie genannt kostenvergünstigt möglich und dient dem Kennenlernen als auch der Orientierung und dauert bis zu 50 Min. Nach dem Erstgespräch wird ein individueller Vorgangsplan erstellt und gemeinsam besprochen, in dem die Termine, Ziele und das Vorgehen gemeinsam abgestimmt sind. Die Anzahl und Frequenz der Termine sowie die Dauer der Zusammenarbeit richten sich nach Ihrem Bedarf und werden individuell mit Ihnen vereinbart. Eine Behandlungseinheit beträgt i.d.R. 60 Zeitminuten, Sie können aber auch andere Zeitfesnter wählen. Alle Parameter (wie z.B. das Honorar, Absagefristen, Rechnungsstellung, Schweigepflicht, Erreichbarkeit, Sitzungseinheiten, etc.) vereinbaren wir zu Beginn der Zusammenarbeit in einem gemeinsamen Leistungsvertrag, der jederzeit mit sofortiger Wirkung kündbar ist,
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren muss ein/e Erziehungsberechtigter/e sein Einverständnis zum Leistungsbezug geben. Für Kinder und Jugendliche gelten zudem in einigen Leistungsangeboten gesonderte /eingeschränkte Vorgehen, sprechen Sie mich hierzu bei Bedarf gerne an.
Honorar / Kostenübernahme / Förderungen
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und Themen- bzw. Leistungsgebiet und dazugehörigen Kosten- und Gebührensätzen. Bitte erfragen Sie daher die für Sie zutreffende Preis-Segmentierung persönlich an.
(Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie sind gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.)
Die Leistungen finden i.d.R. in den Räumlichkeiten des Instituts statt. Leistungen können auch bei Ihnen vor Ort erbracht werden, hierzu wird eine Fahrtkostenpauschale fällig. Gerne stimme ich mit Ihnen ein individuelles Angebot ab, welches alle Parameter berücksichtigt (Ort, Leistungsart, Umfang, etc.). Ebenso können Leistungen auch über digitale Median erfolgen, die Honorare sichten sich hierbei nach Aufwand / Zyklus und gewünschter Reaktionszeit, ein Angebot lasse ich Ihnen jederzeit gerne zukommen.
In manchen Fällen können die Kosten für gewisse Themen über (private/gesetzliche) Krankenkassen / Behörden / o.ä. übernommen/ mitfinanziert werden. Wenn gewünscht, prüfen wir dies gemeinsam vor Beginn unserer Zusammenarbeit.
Wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen sprechen Sie mich bitte auf meine Härtefallregelung an. Ich halte ein begrenztes Kontingent an vergünstigten / kostenfreien Terminen für entsprechende Klientinnen / Klienten bereit.
Für Unternehmen
Es besteht die Möglichkeit über öffentliche Förderprogramme eine Bezuschussung bis Übernahme für die Kosten einiger Leistungen zu erhalten. Ich berate Sie gerne vor Beginn einer Zusammenarbeit. Aktuelle Programme sind derzeit beispielsweise:
A) unternehmensWert: Mensch - Klicken Sie hier für weiterführende Informationen
Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.
Die Beratungen bei unternehmensWert:Mensch sind gefördert. Je nach Unternehmensgröße können 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten übernommen werden.
B) KdW Kompetenz durch Weiterbildung-Klicken Sie hier für weiterführende Informationen
Das Förderprogramm im Saarland „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten. Ziel ist es, den KMU im Saarland einen Anreiz zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter zu geben und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU zu leisten.
Die Antragstellung erfolgt über die Fitt gGmbh. Im ersten Schritt erfolgt die Registrierung bei der Fitt gGmbH als KMU. Alle weiteren zur Antragstellung erforderlichen Dokumente werden per Mail von der Fitt gGmbH bereitgestellt.
Und das sind Ihre Vorteile:
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50 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten Ihrer Beschäftigten
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Bis zu 2.000 € pro Beschäftigten und Maßnahme
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Einfaches Verfahren, umfangreiche Hilfe bei der Antragstellung
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Schon ab 200 € Seminargebühren (netto)